Spider Security & Management GmbH
Niederräder Landstraße 56
60528 Frankfurt am Main
Handelsregister: HRB 122686
Registergericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Geschäftsführer: Mustafa Simsek
E-Mail: info@spider-security.de
Stand: 18. September 2026
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Sicherheits-, Bewachungs-, Kontroll-, Schutz- und sonstige Dienstleistungen der Spider Security & Management GmbH, nachfolgend „Spider Security“ genannt.
Hierzu gehören insbesondere Objektschutz, Werkschutz, Baustellenbewachung, Revier- und Streifendienste, Kontroll- und Prüfdienste, Veranstaltungsschutz, Empfangs- und Pförtnerdienste, Personenschutz, mobile Sicherheitsdienste, Alarm- und Interventionsdienste sowie Lifeguard- und vergleichbare Sicherheitsdienstleistungen.
Diese AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsverzeichnisse und schriftliche Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Spider Security ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Eine über die Website, telefonisch oder per E-Mail übermittelte Sicherheitsanfrage ist zunächst unverbindlich.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch die Annahme eines Angebots von Spider Security, durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch den vereinbarten Beginn der Leistungserbringung zustande.
Art, Umfang, Einsatzort, Einsatzzeiten, Personalstärke, Qualifikation der Mitarbeiter und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
§ 3 Gegenstand der Sicherheitsdienstleistung
Spider Security verpflichtet sich, die vereinbarten Sicherheitsdienstleistungen fachgerecht, zuverlässig und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften durchzuführen.
Bei den vereinbarten Sicherheitsleistungen handelt es sich grundsätzlich um Dienstleistungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sicherheitsbezogener Erfolg, insbesondere die vollständige Verhinderung von Straftaten, Beschädigungen, Diebstählen, Störungen oder sonstigen Schadensereignissen, wird nicht geschuldet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Bewachungstätigkeiten werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des § 34a GewO und der Bewachungsverordnung, ausgeführt. Das Bewachungsgewerbe ist erlaubnispflichtig; für bestimmte Tätigkeiten schreibt § 34a GewO zusätzlich besondere Qualifikationsnachweise der eingesetzten Wachpersonen vor.
Die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter dürfen gegenüber Dritten ausschließlich die ihnen gesetzlich oder durch den Auftraggeber wirksam übertragenen Rechte und Befugnisse ausüben.
§ 4 Einsatzpersonal und Weisungsbefugnis
Spider Security ist für Auswahl, Einsatzplanung, Führung und arbeitsrechtliche Weisung des eingesetzten Personals verantwortlich.
Der Auftraggeber kann objekt- und auftragsbezogene Anweisungen erteilen, insbesondere hinsichtlich Kontrollbereichen, Zutrittsregelungen, Hausordnung, Meldewegen und besonderen Sicherheitsanforderungen.
Das arbeitsrechtliche Direktionsrecht gegenüber den eingesetzten Mitarbeitern verbleibt ausschließlich bei Spider Security.
Spider Security ist berechtigt, Mitarbeiter bei Bedarf durch andere entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen.
Soweit erforderlich und gesetzlich zulässig, kann Spider Security geeignete und entsprechend qualifizierte Nachunternehmer einsetzen. Spider Security bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung verantwortlich.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Spider Security rechtzeitig alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere Angaben über besondere Gefahren, Schlüssel und Zutrittsberechtigungen, Alarmanlagen, Flucht- und Rettungswege, Hausordnungen, bekannte Gefährdungslagen sowie zuständige Ansprechpartner.
Änderungen der Einsatzbedingungen sind Spider Security unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Spider Security und deren Mitarbeiter die für den Auftrag notwendigen Bereiche betreten und die vereinbarten Tätigkeiten ausführen können.
Entstehen aufgrund fehlender, verspäteter oder unrichtiger Informationen zusätzliche Aufwendungen, können diese dem Auftraggeber nach vorheriger Abstimmung beziehungsweise entsprechend der vereinbarten Vergütung berechnet werden.
§ 6 Preise und Zuschläge
Es gelten die im jeweiligen Angebot beziehungsweise Vertrag vereinbarten Preise.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich die angegebenen Preise grundsätzlich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
Sofern im jeweiligen Angebot keine abweichende Regelung getroffen wurde, können für besondere Einsatzzeiten folgende Zuschläge vereinbart beziehungsweise berechnet werden:
Nachtarbeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr: 25 %
Sonntagsarbeit: 50 %
Arbeit an gesetzlichen Feiertagen: 100 %
Maßgeblich für die Einstufung als gesetzlicher Feiertag ist grundsätzlich der Ort der Leistungserbringung.
Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, bleibt der Einsatz ein Feiertagseinsatz.
Treffen Nacht- und Feiertagszeiten zusammen, kann der Nachtzuschlag zusätzlich zum Feiertagszuschlag berechnet werden, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Treffen Sonntags- und Feiertagszuschlag gleichzeitig zusammen, wird grundsätzlich der höhere Zuschlag berechnet, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Zusätzliche Fahrt-, Park-, Übernachtungs-, Maut-, Material- oder Sonderkosten werden nur berechnet, soweit diese im Angebot vereinbart oder durch eine nachträgliche Änderung des Auftrags erforderlich werden.
§ 7 Einsatzzeiten und Dokumentation
Die vereinbarten Einsatzzeiten ergeben sich aus dem Angebot, Dienstplan oder der Auftragsbestätigung.
Spider Security kann Einsatzzeiten im Einvernehmen mit dem Auftraggeber anpassen, insbesondere wenn dies aufgrund der Sicherheitslage oder einer geänderten Risikobewertung zweckmäßig ist.
Kontrollgänge, besondere Vorkommnisse und sicherheitsrelevante Ereignisse können durch Einsatz-, Wach-, Kontroll- oder Ereignisberichte dokumentiert werden.
Der Auftraggeber hat Beanstandungen an der Einsatzdokumentation möglichst unverzüglich mitzuteilen. Gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
§ 8 Stornierung einzelner Einsätze
Für individuell vereinbarte Stornierungsbedingungen gelten vorrangig die Regelungen des jeweiligen Angebots.
Für Unternehmer gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Bei der Absage eines bereits verbindlich beauftragten einzelnen Einsatzes kann Spider Security eine angemessene Entschädigung für bereits entstandenen Personal-, Planungs- und Organisationsaufwand verlangen.
Bei einer Stornierung weniger als sieben Kalendertage vor Einsatzbeginn können bis zu 25 % der vereinbarten Nettovergütung, weniger als 72 Stunden vor Einsatzbeginn bis zu 50 % und weniger als 24 Stunden vor Einsatzbeginn bis zu 75 % berechnet werden.
Ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung des vorgesehenen Personals werden berücksichtigt.
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Spider Security bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten.
Gegenüber Verbrauchern gelten diese pauschalierten Stornierungsregelungen nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
§ 9 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
Bei Dauereinsätzen kann eine monatliche beziehungsweise periodische Abrechnung vereinbart werden.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen.
Spider Security kann bei erheblichen Zahlungsrückständen nach vorheriger Mahnung weitere Leistungen aussetzen, soweit dies rechtlich zulässig und unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen vertretbar ist.
§ 10 Behinderungen und Wartezeiten
Kann Spider Security die vereinbarte Leistung aufgrund eines vom Auftraggeber zu vertretenden Umstands nicht oder nicht rechtzeitig durchführen, kann die vereinbarte Einsatzzeit berechnet werden, soweit das bereitgestellte Personal nicht anderweitig eingesetzt werden konnte.
Ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.
Dies gilt insbesondere bei fehlenden Zutrittsmöglichkeiten, nicht bereitgestellten Schlüsseln, fehlenden Ansprechpartnern oder kurzfristigen Änderungen des Einsatzorts.
§ 11 Gefahrenlagen und rechtswidrige Weisungen
Spider Security ist nicht verpflichtet, Anweisungen auszuführen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Vorgaben oder Sicherheitsbestimmungen verstoßen.
Bei einer unmittelbaren Gefahr für Leib oder Leben der eingesetzten Mitarbeiter kann Spider Security die Leistung vorübergehend unterbrechen oder geeignete Schutzmaßnahmen verlangen.
Das Recht zur unverzüglichen Einschaltung von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst in entsprechenden Gefahrenlagen bleibt unberührt.
§ 12 Höhere Gewalt
Spider Security haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse verursacht werden, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Unternehmens liegen.
Hierzu können insbesondere Naturereignisse, erhebliche Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen, Krieg, Terrorlagen, großflächige Strom- oder Kommunikationsausfälle sowie vergleichbare außergewöhnliche Ereignisse gehören.
Spider Security wird den Auftraggeber über wesentliche Beeinträchtigungen soweit möglich unverzüglich informieren.
§ 13 Haftung
Spider Security haftet uneingeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.
Spider Security haftet insbesondere nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber sicherheitsrelevante Informationen nicht, verspätet oder unrichtig mitgeteilt hat, soweit Spider Security kein eigenes Verschulden trifft.
§ 14 Schlüssel, Zutrittsmedien und überlassene Gegenstände
Vom Auftraggeber überlassene Schlüssel, Zugangskarten, Codes und sonstige Zutrittsmittel werden ausschließlich für die vereinbarte Tätigkeit verwendet.
Der Verlust eines solchen Gegenstands ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind überlassene Gegenstände unverzüglich zurückzugeben.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
Spider Security verpflichtet sich, vertrauliche Informationen des Auftraggebers, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.
Ergänzend gilt die auf der Website veröffentlichte Datenschutzerklärung.
§ 16 Vertragsdauer und Kündigung
Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise Einzelvertrag.
Befristete Verträge enden grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, soweit keine Verlängerung vereinbart wurde.
Bei unbefristeten Dauerschuldverhältnissen gilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde, eine Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen bei erheblichen Zahlungsrückständen, wiederholten schwerwiegenden Vertragsverletzungen, rechtswidrigen Weisungen oder einer unzumutbaren Gefährdung des eingesetzten Personals.
§ 17 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage.
Soll Spider Security auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, gelten die gesetzlichen Regelungen über Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung.
Soweit ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
§ 18 Verbraucherstreitbeilegung
Nach § 36 VSBG müssen Unternehmen, die eine Website unterhalten oder AGB verwenden, Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen darüber informieren, ob sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten besteht eine gesetzliche Ausnahme von dieser allgemeinen Informationspflicht.
Diese Passage solltest du vor der Veröffentlichung noch an eure tatsächliche Entscheidung anpassen. Wenn Spider Security nicht an solchen Verfahren teilnimmt und hierzu auch nicht verpflichtet ist, kann beispielsweise folgende Formulierung verwendet werden:
„Die Spider Security & Management GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“
Diese Aussage sollte nur veröffentlicht werden, wenn sie tatsächlich zutrifft.
§ 19 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verträgen mit Verbrauchern bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften unberührt.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main Gerichtsstand.
§ 20 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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